Staatsanwaltschaft Mainz
Adresse und Kontakt
Ernst-Ludwig-Str. 7
55116 Mainz
Telefon: 06131/1410
Telefax: 06131/1413050
E-Mail: stamz(at)genstako.jm.rlp.de
Behördenleiterin:
Andrea Keller, Leitende Oberstaatsanwältin
06131/1413000
Vertreter:
N.N.
Pressestelle:
Andrea Keller, Leitende Oberstaatsanwältin
E-Mail: pressestelle.stamz(at)genstako.jm.rlp.de
Im Hinblick auf die Vielzahl der Presseanfragen bitte ich, diese per E-Mail an die während der üblichen Dienstzeiten dauernd überwachte Mailanschrift der Pressestelle zu richten.
Dies erleichtert eine zeitnahe Beantwortung. Von telefonischen Anfragen bitte ich nach Möglichkeit abzusehen.
Geschäftsleitung:
Inga Marie Falchi, Justizinspektorin
Stefan Köbel, Justizoberinspektor
Zeugenkontaktstelle:
Stefan Köbel, Justizoberinspektor
E-Mail: Zeugenkontakt3(at)genstako.jm.rlp.de
Vertreterin:
Inga Marie Falchi, Justizinspektorin
Sprechzeiten:
Mo. -Do.: 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Fr.: 09:00 - 13:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
Aus rechtlichen Gründen und aus Gründen der Datensicherheit können Eingaben in Rechtsangelegenheiten, insbesondere Erklärungen, die Fristen wahren sollen, nicht per einfacher E-Mail erfolgen. Diese sind schriftlich auf dem Postweg, per Telefax, zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Rechtsantragsstelle oder elektronisch unter Wahrung der Voraussetzungen des § 32a der Strafprozessordnung sowie unter Beachtung der Voraussetzungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vorzunehmen. Ausführliche Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://ejustice.rlp.de/de/ejustice/elektronischer-rechtsverkehr/.
Hinweis nach dem Landestransparenzgesetz:
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Eine Auskunftspflicht nach diesem Gesetz besteht für die Staatsanwaltschaften jedoch nur soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Auskünfte zu Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren werden nur nach den entsprechenden Prozessordnungen erteilt.