Abschluss der Ermittlungen gegen den früheren Bürgermeister der Stadt Oppenheim und weitere Personen wegen Untreue usw. sowie gegen anonyme Verfasser des so genannten Memorandums
Die Staatsanwaltschaft hat am 09. Juli 2019 Anklage gegen den früheren Bürgermeister der Stadt Oppenheim, zwei Verantwortlichen eines Maklerunternehmens sowie den Geschäftsführer eines Abrissunternehmens zum Landgericht Mainz erhoben. Gegenstand der Anklage sind in wechselnder Beteiligung begangene Vergehen der Untreue, des Betruges, der Bestechung und Bestechlichkeit bzw. der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung sowie des Verstoßes gegen das Parteiengesetz, wobei den beiden Verantwortlichen eines Maklerunternehmens sowie dem Geschäftsführer eines Abrissunternehmens jeweils nicht die Beteiligung an allen Fällen zur Last gelegt.
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlicher als ihr Freispruch ist. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung der Betroffenen verbunden. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Mainz hat nunmehr in einem Zwischenverfahren über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Diesbezügliche Anfragen bitte ich an die Pressestelle des Landgerichts zu richten.
Soweit dem früheren Bürgermeister der Stadt Oppenheim Vorwürfe im Zusammenhang mit der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen zur Last gelegt werden, ist von der weiteren Verfolgung nach § 154 Absatz 1 der Strafprozessordnung abgesehen worden.
Weiterhin wurde das Verfahren gegen den früheren Bürgermeister der Stadt Oppenheim und weitere Personen am 09. Juli 2019 nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt, soweit wegen folgender Vorwürfe ermittelt worden war:
Untreue durch den Abschluss eines notariellen Kaufvertrages mit Anpassungsklausel über das sogenannte Gradinger-Grundstück zwischen der Stadt und der städtischen Wohnungsbaugesellschaft
Stellplatzablöse und Forderungserlass zugunsten eines Bauherren
Vergabe des Abrissauftrags für das sogenannte Gradinger–Grundstück
Verkauf eines Mercedes Vito durch ein Autohaus an die Ehefrau des früheren Stadtbürgermeisters als angebliche Gegenleistung für den Preisnachlass bei einem Grundstückserwerb
Verkauf eines Grundstücks als angebliche Gegenleistung für eine Spende an den SPD-Ortsverein durch die Vcons GmbH.
In diesen Fällen konnte der Nachweis einer Straftat nicht geführt werden bzw. sind die Beschuldigten durch die Ermittlungen entlastet worden.
Das Ermittlungsverfahren gegen den/oder die anonymen Verfasser des so genannten Memorandums, in dem Vorwürfe gegen den früheren Bürgermeister der Stadt Oppenheim und weitere Personen erhoben worden sind, sind ebenfalls abgeschlossen. Das Verfahren wurde am 03. Juli 2019 nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt, weil der oder die Verfasser trotz intensiver und aufwändiger polizeilicher Ermittlungen nicht identifiziert werden konnten. Die Ermittlungen können wieder aufgenommen werden, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden.
Das am 17. November 2017 gegen Unbekannt eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue (§ 266 Strafgesetzbuch) durch das Unterlassen der Geltendmachung einer so genannten Nutzungsentschädigung für die Personalkosten von drei Beschäftigten im Tourismusbüro von jährlich 81.300 Euro für die Jahre 2013 bis 2016 ist noch nicht abgeschlossen.
gez. Keller
Leitende Oberstaatsanwältin