Abschluss der Ermittlungen gegen den früheren Bürgermeister der Stadt Oppenheim und weitere Personen wegen Untreue usw.
Die Staatsanwaltschaft hat mit Schreiben vom 23. April 2019 auf dem hierfür vorgesehenen Dienstweg den Präsidenten des Deutschen Bundestages nach Nummer 192 Absatz 1 und 5 in Verbindung mit Nummer 192a Absatz 2a und 4 der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) gebeten, einen Beschluss des Deutschen Bundestages zur Genehmigung der Strafverfolgung in Bezug auf den früheren Bürgermeister der Stadt Oppenheim, der Mitglied des Deutschen Bundestages ist, herbeizuführen. Der Deutsche Bundestag hat in seiner 107. Sitzung am 27. Juni 2019 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung angenommen und damit die beantragte Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen das Mitglied des Deutschen Bundestags erteilt. Dies hat der Deutsche Bundestag der Staatsanwaltschaft Mainz mit Schreiben vom 01. Juli 2017, das heute eingegangen ist, mitgeteilt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mainz in dem Verfahrenskomplex sind abgeschlossen. Die abschließende Verfügung kann nun zu den Akten gebracht werden. Weitere Auskünfte zum Inhalt der abschließenden Verfügung sind erst möglich, wenn die hiervon betroffenen Personen unterrichtet worden sind. Insoweit ergeht zu gegebener Zeit eine weitere Presseerklärung.
gez. Keller
Leitende Oberstaatsanwältin