Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Oppenheim und andere - Folgemitteilung
Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz gegen den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Oppenheim und zugleich Mitglied des Deutschen Bundestages wird nun auch wegen eines Anfangsverdachts von insgesamt vier Vergehen gegen das Parteiengesetz (§ 31d Absatz 1 Parteiengesetz) sowie der Vorteilsannahme (§ 331 Strafgesetzbuch) und Bestechlichkeit in zwei Fällen (§ 332 Strafgesetzbuch) geführt.
Der Beschuldigte soll als Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Oppenheim vier Rechenschaftsberichte für die Jahre 2013 bis 2016 unterzeichnet haben, wobei er durch die Annahme unzulässiger Spenden, die möglicherweise als Gegenleistung für gewährte oder erwartete Vorteile geleistet worden sind, und deren Ausweisung in den Rechenschaftsberichten der Jahre 2013 bis 2016 deren Unrichtigkeit bewirkt haben soll. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Sachverhalte:
- Verstoß gegen das Parteiengesetz in drei Fällen und Bestechlichkeit, indem er - in zeitlichem Zusammenhang mit dem Ankauf von Grundstücken durch die Stadt Oppenheim im Baugebiet Krämereck-Süd und der rechtsgrundlosen Übernahme von Maklergebühren in Höhe von mehr als 205.000 Euro - von den Verantwortlichen des Maklerunternehmens in den Jahren 2013 bis 2015 insgesamt sechs Spenden in Höhe von insgesamt 24.600 Euro entgegengenommen haben soll;
- Verstoß gegen das Parteiengesetz und Vorteilsannahme, indem er als Stadtbürgermeister im Jahr 2015 ein Grundstück, für das es mehrere Interessenten gegeben haben soll, einem inzwischen verstorbenen Inhaber einer Firma aus Oppenheim gegen eine Spende von 2.000 Euro an den SPD-Ortverein zugewiesen haben soll;
- Verstoß gegen das Parteiengesetz und Bestechlichkeit, indem er durch eine von ihm veranlasste Beschränkung des Bieterkreises für Abbrucharbeiten auf dem so genannten Gradinger-Grundstück und die anschließende Auftragsvergabe für Arbeiten im Wert von ca. 500.000 Euro, eine Spende des Abbruchunternehmens in Höhe von 7.500 Euro für den SPD-Ortsverein entgegengenommen haben soll.
Der Anfangsverdacht in den genannten Fällen stützt sich auf eine am 26. Januar 2018 bei der Staatsanwaltschaft Mainz eingegangene Strafanzeige wegen des Verdachts der Vorteilsannahme im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Grundstücks im Krämereck-Süd im Jahr 2015, den am 31. Januar 2018 bei der Staatsanwaltschaft eingegangenen internen Prüfbericht des Bundesschatzmeisters der SPD betreffend die Spenden des SPD-Ortsvereins Oppenheim vom 19. September 2017 sowie auf dem Account des ehemaligen Bürgermeisters im Rahmen der Durchsuchung des Rathauses gesicherte E-Mails.
Nach Ziffer 192a Absatz 3 der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren wurde daher der Präsident des Deutschen Bundestages mit Schreiben vom 05. März 2018 darüber unterrichtet, dass beabsichtigt ist, das Ermittlungsverfahren gegen das Mitglied des Deutschen Bundestages auf diese Fälle zu erweitern. Hierüber wurde gemäß dieser Vorschrift auch das Mitglied des Deutschen Bundestages mit Schreiben vom selben Tag in Kenntnis gesetzt.
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat mit Schreiben vom 13. März 2018 den Eingang des Schreibens der Staatsanwaltschaft vom 05. März 2018 am13. März 2018 um 08:29 Uhr bestätigt. Diese Mitteilung setzt die Frist von grundsätzlich 48 Stunden für den Beginn der Ermittlungen gemäß dem Beschluss des Deutschen Bundestages „betreffend Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages“ (Anlage 6 zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) in Lauf. Nach Ablauf dieser Frist hat die Staatsanwaltschaft Mainz am 15. März 2018 das Ermittlungsverfahren gegen das Mitglied des Deutschen Bundestages auf diese Fälle ausgeweitet.
gez. Keller
Leitende Oberstaatsanwältin