Zuständigkeit

Die Staatsanwaltschaft Mainz ist für alle Strafsachen im Landgerichtsbezirk Mainz zuständig,soweit diese nicht einer Sonderzuständigkeit (z.B. bestimmte Wirtschaftsstrafsachen oder Wein- und Lebensmittelstrafsachen) unterfallen. Der Landgerichtsbezirk Mainz umfasst neben den Städten Mainz und Worms die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms; darin liegen vier Amtsgerichte (Alzey, Bingen, Mainz und Worms). Insgesamt wohnen in dem Bezirk ca. 611.000 Personen (Stand 2012).

In Schifffahrtssachen ist die Staatsanwaltschaft Mainz über die Landesgrenzen hinaus für den Bereich des schiffbaren hessischen Mains bis zur bayrischen Landesgrenze zuständig.

Verfahren

Bei der Staatsanwaltschaft Mainz sind jährlich etwa 40.000 Verfahren gegen bekannte und 25.000 Verfahren gegen unbekannte Täter zu bearbeiten.
Besonderer Schwerpunkt bildet neben der Verfolgung von typischen Erscheinungsformen der Krimalität in einer mittleren Großstadt auch die Bearbeitung von Medienverfahren, die im Hinblick darauf anfallen, dass in Mainz Fernseh- und Rundfunkanstalten ansässig sind.

Personal
 
Die Behörde hat ca.115 Mitarbeiter, darunter neben:

der Leitenden Oberstaatsanwältin
 1 Oberstaatsanwältin und 5 Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter
36 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
10 Amtsanwältinnen und Amtsanwälte
 9 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie
 2 Gerichtshelfer