| Staatsanwaltschaft Mainz

Information zur Datenschutz-Grundverordnung und zum Landesdatenschutzgesetz

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union anzuwenden. Zu beachten ist ebenfalls die Datenschutz-Richtlinie. Beide Regelungswerke haben – im Zusammenspiel mit dem zum 25. Mai 2018 neu gefassten Landesdatenschutzgesetz – zum Ziel, das Recht jeder Bürgerin und jeden Bürgers in der Europäischen Union auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz) zu konkretisieren und praktisch umzusetzen. Das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung beinhaltet auch die Befugnis, selbst darüber entscheiden zu dürfen, mit wem man in Kontakt treten und mit wem man Wissen bzw. Erfahrungen austauschen will sowie wer die persönlichen Daten nutzen darf. In Bezug auf die von der Staatsanwaltschaft Mainz versendeten Newsletter und Pressemitteilungen werden die Abonnenten bzw. Adressaten hiermit darüber informiert, dass die betreffenden E-Mail-Adressen gespeichert und benutzt werden; beides ausschließlich zum Zweck des Versandes der Informationen. Sowohl das Newsletter-Abonnement als auch die Zusendung von Pressemitteilungen können jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf ist per E-Mail an die Staatsanwaltschaft Mainz und zwar an die E-Mail-Adresse <link pressestelle.stamz@genstako.jm.rlp.de>pressestelle.stamz@genstako.jm.rlp.de</link> zu richten; die E-Mail-Adresse wird sodann umgehend aus dem Verteiler gelöscht. Wer weiterhin den Newsletter bzw. Pressemitteilungen erhalten möchte, muss nicht aktiv werden. 

Keller
Leitende Oberstaatsanwältin

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