Den beiden Angeschuldigten wird seitens der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, am 15. Juni 2024 ihre gemeinsame 15 Jahre alt gewordene Tochter in Worms-Rheindürkheim heimtückisch getötet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft geht nach Abschluss umfangreicher Ermittlungen davon aus, dass die Mutter der Tochter zunächst in der gemeinsamen Wohnung in Pirmasens zwei Tabletten eines opioidhaltigen Medikaments verabreicht hat. Gemeinsam mit dem danach eingetroffenen Vater sollen die Eheleute im Folgenden mit der arglosen Tochter nach Worms-Rheindürkheim gefahren sein, wo ihr weitere Tabletten des opioidhaltigen Medikaments beigebracht worden wurden. Infolge der Medikamentengabe befand sich die 15-Jährige in einem hilflosen Zustand.
Entsprechend dem gemeinsamen Tatplan soll der Vater die 15-Jährige mit einem ihr von der Mutter umgelegten Schal gedrosselt und sie sodann bewusstlos in den Rhein geworfen haben. Hierbei soll die Mutter nicht mehr zugegen gewesen sein. Die Geschädigte verstarb an einem Ertrinken in Kombination mit einer Gewalteinwirkung gegen den Hals.
Umstände, die auf eine Begehung aus niedrigen Beweggründen hindeuten könnten, haben sich nach den Ermittlungen dagegen nicht hinreichend sicher belegen lassen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft töteten die Angeschuldigten, weil sie im Lebenswandel ihrer Tochter eine Gefahr für das Familienleben sahen; religiöse Gründe oder kulturelle Wertvorstellungen stellten dabei kein bestimmendes Motiv dar.
Die beiden Angeschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Mainz hat nunmehr über die Zulassung der Anklage sowie die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden und ggf. Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung zu bestimmen.
gez. Keller
Leitende Oberstaatsanwältin
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Anklage nach Tötungsdelikt zum Nachteil einer 15-Jährigen in Worms-Rheindürkheim am 15. Juni 2024