Bei Renovierungsarbeiten wurde am 01. Juli 2017 in einer Wohnung in Bingen der Leichnam einer 21 Jahre alt gewordenen, iranischen Asylbegehrenden aufgefunden, die bis zu ihrem Verschwinden im März 2017 in Rockenhausen wohnhaft war.
Nach aufwändigen Ermittlungen, kriminaltechnischen und rechtsmedizinischen Untersuchungen sowie der Vernehmung zahlreicher Zeugen ist davon auszugehen, dass die Frau getötet wurde. Ein dringender Tatverdacht richtet sich gegen den früheren Mieter der Wohnung, einen 1989 geborenen afghanischen Staatsangehörigen. Die Umstände deuten auf eine Beziehungstat hin. Das Amtsgericht Mainz hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 13. November 2017 einen Haftbefehl wegen Totschlags gegen den Mann erlassen, der nach den bisherigen Erkenntnissen das Bundesgebiet bereits am 06. März 2017 verlassen hat. Nach ihm wird nun international gefahndet.
gez. Keller
Leitende Oberstaatsanwältin