Staatsanwaltschaft Mainz
Anschrift:
Ernst-Ludwig-Str. 7
55116 Mainz
Telefon: 06131/1410
Telefax: 06131/1413050
E-Mail: stamz(at)genstako.jm.rlp.de
Behörden- und Geschäftsleitung
Behördenleiterin:
Andrea Keller
Leitende Oberstaatsanwältin
Ständiger Vertreter:
Alexander Fassel
Oberstaatsanwalt
Zeugenkontaktstelle:
Stefan Köbel
Justizamtmann
E-Mail: zeugenkontakt3(at)genstako.jm.rlp.de
Pressestelle:
Andrea Keller
Leitende Oberstaatsanwältin
E-Mail: pressestelle.stamz(at)genstako.jm.rlp.de
Im Hinblick auf die Vielzahl der Presseanfragen bitte ich, diese per E-Mail an die während der üblichen Dienstzeiten dauernd überwachte Mailanschrift der Pressestelle zu richten. Dies erleichtert eine zeitnahe Beantwortung. Von telefonischen Anfragen bitte ich nach Möglichkeit abzusehen.
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag:
09.00-12.00 Uhr
13.30-15.30 Uhr
Freitag:
09.00-13.00 Uhr
Aktuelles
Wichtiger Hinweis:
Aus rechtlichen Gründen und aus Gründen der Datensicherheit können Eingaben in Rechtsangelegenheiten, insbesondere Erklärungen, die Fristen wahren sollen, nicht per einfacher E-Mail erfolgen. Diese sind schriftlich auf dem Postweg, per Telefax, zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Rechtsantragsstelle oder elektronisch unter Wahrung der Voraussetzungen des § 32a der Strafprozessordnung sowie unter Beachtung der Voraussetzungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vorzunehmen. Ausführliche Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://ejustice.rlp.de/de/ejustice/elektronischer-rechtsverkehr/.
Hinweis nach dem Landestransparenzgesetz:
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Eine Auskunftspflicht nach diesem Gesetz besteht für die Staatsanwaltschaften jedoch nur soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Auskünfte zu Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren werden nur nach den entsprechenden Prozessordnungen erteilt.
Hinweis zu § 4 EGovGRP:
„Ein sicher verschlüsselter elektronischer Zugang zur Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 EGovGRP ist über das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz eingerichtet. Um das Nutzerkonto der Verwaltung adressieren zu können, wird auf Absenderseite ebenfalls ein Nutzerkonto benötigt. Hierzu ist eine Registrierung unter nutzerkonto.service.rlp.de erforderlich. Dort sind auch weitere Informationen zum Registrierungs- und Versendeprozess zu finden.“